Liebe VereinsfunktionärInnen!

Das Gesundheitsministerium hat zwar noch keine Verordnung mit Details erlassen, es wurden aber bereits gewisse vorläufige Eckpunkte für den Outdoor-Sport definiert. Viele dieser geplanten Auflagen haben die Vereine im Herbst 2020 bereits bestmöglich umgesetzt:

1. sportartübliche Mannschaftsgrößen sind im Training und bei den Spielen möglich.
2. bei Kontakt- und Mannschaftssport ist ein aktueller Test vorzuweisen (Art der Tests, deren Gültigkeit und ab welchem Alter noch offen). Es wird Testausnahmen für genesene und geimpfte Menschen geben.
3. Präventionskonzept ist notwendig.
4. COVID-19-Beauftragter ist erforderlich.
5. Zuschauer sind erlaubt: ab 11 Personen anzeigepflichtig, ab 51 Personen ist behördliche Bewilligung (Gesundheitsbehörde) notwendig. FFP2 Masken sind auf der Sportanlage zu tragen und ein 2 m Abstand ist außerhalb der zugewiesenen Sitzplätze einzuhalten. Zutrittstests sind notwendig (mit Ausnahmen), Registrierungspflicht. Mit zugewiesenen Sitzplätzen maximal 3000 und maximal 50%ige Auslastung der Sportstätte. Ohne zugewiesene Sitzplätze maximal 50. In diese Zahlen sind die Personen, die zur Ausrichtung der Veranstaltung notwendig sind nicht einzurechnen.
6. Regeln für Kantine analog zur Gastronomie. Keine Kantine ohne zugewiesene Sitzplätze. Ausschank am Tresen ist nicht erlaubt.
7. Sperrstunde 22 Uhr

Sobald die Verordnung der Regierung vorliegt, werden wir euch sofort informieren.

Liebe Grüße
Klaus Mitterdorfer
KFV Präsident

SVD Redaktion
Mai 6, 2021