Sehr geehrte Vereinsvertreterinnen und Vereinsvertreter,

es wurde eine 2. Novelle zu der seit heute, 19. Mai 2021, gültigen COVID-19-Öffnungsverordnung veröffentlicht, die eine wesentliche Änderung beinhaltet:

Für Spieler, Betreuer und Trainer gilt auf der Sportstätte nunmehr keine Maskenpflicht im Freien. Es ist aber weiterhin ein Mindestabstand von 2 Metern einzuhalten, dies gilt jedoch nicht bei der Sportausübung (bzw. auf den Ersatzbänken).  

Wir werden das Musterpräventionskonzept selbstverständlich entsprechend adaptieren und dann in der aktualisierten Form zur Verfügung stellen.

Wie von uns bereits im Konzept ausgeführt, möchten wir nochmal darauf hinweisen, dass die 20m2 Regel ausschließlich für Indoor-Bereiche gilt in denen Sport ausgeübt wird, nicht jedoch für die Kabinen und Feuchträume.

Mit sportlichen Grüßen

svdpd

SVD Redaktion
Mai 19, 2021