Sehr geehrte Sportfreunde!

Wie bereits mehrfach mitgeteilt wurde, sind ab 19.05.2021, unter bestimmten Voraussetzungen, das Betreten der Sportstätten und die Ausübung des Fußballsportes wieder möglich. Um am Fußballspiel teilnehmen zu können bzw. als Zuseher bei einem Spiel anwesend zu sein, bedarf es eines Nachweißes einer geringen epidemiologischen Gefahr. Hierfür müssen die Personen (Spieler, Trainer, Funktionäre, Zuschauer, usw.) einen Eintrittstest vorweisen, bzw. geimpft oder von Covid19 genesen sein. Jene Personen, welche dies nicht erfüllen, dürfen die Sportstätte nicht betreten und somit auch nicht am Spiel teilnehmen bzw. dem Spiel beiwohnen.

Um die Administration des jeweiligen Heimvereins zu erleichtern, empfehlen wir, dass der Gastverein eine Spielerliste inklusive Funktionäre erstellt, welche die zuvor angeführten Voraussetzungen zum Betreten der Sportstätte erfüllen. Diese Liste sollte beim Betreten der Sportstätte dem Heimverein ausgehändigt werden.

Wir möchten mit dieser Empfehlung die Heimvereine bei der Administration entlasten und wünschen den Vereinen einen erfolgreichen Neustart.

Mit sportlichen Grüßen

Mag. Hannes Krall
Kärntner Fußballverband

SVD Redaktion
Mai 21, 2021