Betreff: COVID-19-Verordnung: Novelle bringt weitere Lockerungen für Sport

 

 

Lieber Sportfreund, liebe Sportfreundin!

 

COVID-19-Verordnung: Novelle bringt weitere Lockerungen für Sport

Die mit 10.6. 00 Uhr in Kraft tretende 4. Novelle der COVID-19-Öffnungsverordnung beinhaltet einige Punkte die wir für den Sport eingebracht und vertreten haben. Die Lockerungen im Überblick:

 

  • Der Mindestabstand wird auf 1 Meter gesenkt.
  • Indoor müssen pro KundIn nur mehr 10 m2 zur Verfügung stehen.
  • Nicht-öffentliche Sportstätten dürfen bis 24 Uhr geöffnet sein.
  • Auf nicht-öffentlichen Sportstätten ohne Personal vor Ort ist der 3G-Nachweis bereitzuhalten, muss aber nicht im Vorfeld nachgewiesen werden.
  • An öffentlichen Orten ist Sport zu jeder Zeit mit bis zu 16 Personen aus unterschiedlichen Haushalten zzgl. Kinder zulässig.
  • Die Anzeigepflicht für Veranstaltungen wird auf 17 Personen erhöht.
  • Die Ausnahme für Spitzensportveranstaltungen (200 outdoor/100 indoor) bleibt weiter bestehen.
  • Die Auslastung der Sitzplatzkapazitäten für ZuschauerInnen wird auf 75% erhöht.
  • Die TeilnehmerInnenzahl an betreuten Ferienlagern wird auf 50 TeilnehmerInnen erhöht.

 

Alle Details finden Sie wie gewohnt unter unseren FAQ: https://www.sportaustria.at/de/schwerpunkte/mitgliederservice/informationen-zum-coronavirus/faq-coronakrise/

 

Die ab 10.6. gültige Verordnung finden Sie hier:

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011543&FassungVom=2021-06-10

 

Wir bitten wieder, alle Sportverbände, die uns ihre Handlungsempfehlungen als Link übermittelt haben, dieses zu überprüfen und zu aktualisieren.

 

 

Immer am aktuellsten Stand

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Unter unseren FAQ finden Sie viele Antworten zu häufig gestellten Fragen. Weiters informieren wir Sie wie bisher über Newsletter und WhatsApp; neu bei uns: Facebook und Instagram – werden Sie Teil der Community:

Mit sportlichen Grüßen

LAbg. Günter LEIKAM

ASKÖ Landesgeschäftsführer

 

 

Sport in seiner Vielfalt

 

ASKÖ Landesverband Kärnten

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Tel.: +43 463-511876

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SVD Redaktion
Juni 7, 2021