Betreff: COVID-19-Verordnung: Novelle bringt weitere Lockerungen für Sport
Lieber Sportfreund, liebe Sportfreundin!
COVID-19-Verordnung: Novelle bringt weitere Lockerungen für Sport
Die mit 10.6. 00 Uhr in Kraft tretende 4. Novelle der COVID-19-Öffnungsverordnung beinhaltet einige Punkte die wir für den Sport eingebracht und vertreten haben. Die Lockerungen im Überblick:
- Der Mindestabstand wird auf 1 Meter gesenkt.
- Indoor müssen pro KundIn nur mehr 10 m2 zur Verfügung stehen.
- Nicht-öffentliche Sportstätten dürfen bis 24 Uhr geöffnet sein.
- Auf nicht-öffentlichen Sportstätten ohne Personal vor Ort ist der 3G-Nachweis bereitzuhalten, muss aber nicht im Vorfeld nachgewiesen werden.
- An öffentlichen Orten ist Sport zu jeder Zeit mit bis zu 16 Personen aus unterschiedlichen Haushalten zzgl. Kinder zulässig.
- Die Anzeigepflicht für Veranstaltungen wird auf 17 Personen erhöht.
- Die Ausnahme für Spitzensportveranstaltungen (200 outdoor/100 indoor) bleibt weiter bestehen.
- Die Auslastung der Sitzplatzkapazitäten für ZuschauerInnen wird auf 75% erhöht.
- Die TeilnehmerInnenzahl an betreuten Ferienlagern wird auf 50 TeilnehmerInnen erhöht.
Alle Details finden Sie wie gewohnt unter unseren FAQ: https://www.sportaustria.at/de/schwerpunkte/mitgliederservice/informationen-zum-coronavirus/faq-coronakrise/
Die ab 10.6. gültige Verordnung finden Sie hier:
Wir bitten wieder, alle Sportverbände, die uns ihre Handlungsempfehlungen als Link übermittelt haben, dieses zu überprüfen und zu aktualisieren.
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Mit sportlichen Grüßen
LAbg. Günter LEIKAM
ASKÖ Landesgeschäftsführer
Sport in seiner Vielfalt
ASKÖ Landesverband Kärnten
Roseneggerstraße 19
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