Liebe Sportfreunde!

Am heutigen Nachmittag fand die Sitzung des ÖFB-Präsidiums statt, in welcher eine österreichweite einheitliche Vorgehensweise beschlossen wurde. Anbei dürfen wir Ihnen die aktuellen Beschlüsse des ÖFB-Präsidiums übermitteln.

Wir hoffen, dass aufgrund der geplanten Lockerungen der Maßnahmen seitens der Bundesregierung die Saison 2020/21 ordnungsgemäß mit Ende Juli begonnen werden kann.
Bezüglich der diesjährigen Förderungen und zusätzlichen Unterstützungen sind wir in Gesprächen mit den entsprechenden Förderstellen und hoffen auch hier dementsprechend eine finanzielle Unterstützung für unsere Vereine im Gesamten erreichen zu können. Sobald wir hier konkrete Zahlen und Beschlüsse vorliegen haben, werden wir unsere Vereine davon dementsprechend informieren. Bis dahin wünschen wir alles Gute und bleiben sie gesund.

Mit sportlichen Grüßen

Mag. Klaus Mitterdorfer
Präsident

Beschlüsse des ÖFB-Präsidiums vom 15.04.2020:

1. Da die Fußball-Saison 2019/20 bis zum vorgesehenen Endtermin am 30. Juni aufgrund der behördlichen COVID-19 Anordnungen nicht vollständig durchgeführt werden kann, werden alle Bewerbe mit Ausnahme der höchsten beiden Männer-Spielklassen und des Männer-Cup-Finales beendet (Siehe Punkt zwei)

2. Die Österreichische Fußball-Bundesliga wird ermächtigt, ihre Bewerbe unter Einhaltung der behördlichen Auflagen – notfalls unter Ausschluss der Öffentlichkeit – fortzuführen.

3. Das ÖFB-Cupfinale soll unter Einhaltung der behördlichen Auflagen – notfalls unter Ausschluss der Öffentlichkeit – und soweit möglich als erstes Pflichtspiel ausgetragen werden.

4. Für alle nicht vollständig durchgeführten Bewerbe (Frauen, Männer, Nachwuchs, KFV-Cup, Futsal) gilt:
– Der Bewerb wird nicht gewertet
– Es gibt keinen Meister bzw. Cupsieger
– Es gibt keine(n) Aufsteiger
– Es gibt keine(n) Absteiger

5. Die Nennung für die europäischen Bewerbe hängt von einer ordnungsgemäßen Durchführung der Meisterschaft und des Cups ab. Sollte dies nicht möglich sein, wird das ÖFB-Präsidium entsprechende Beschlüsse fassen.

6. Die den Landesverbänden zustehenden Startplätze für den ÖFB-Cup 2020/21 werden von diesen vergeben.

7. Über den Beginn der Bewerbe 2020/21 wird unter Berücksichtigung der behördlichen Vorgaben entschieden

SVD Redaktion
April 17, 2020