§ 6 Auf- und Abstiegsregelung 2020/21

Amateurmannschaften der Bundesliga:
Amateurmannschaften der Bundesliga: Die Einteilung von Amateurmannschaften von
Bundesligavereinen gemäß den ÖFB-Bestimmungen obliegt dem Landesverband. Bei
Bedarf können diese in die entsprechende Klasse des Landesverbandes eingeteilt
werden. Die sich aus der Einteilung von Amateurmannschaften ergebenden Änderungen
bei der Anzahl von Aufsteigern und Absteigern der Kärntner Liga bis zur 2.Klasse sind
entsprechend zu berücksichtigen.

Regionalliga Mitte:

a) Die Landesligameister aus Kärnten, Oberösterreich und Steiermark steigen in die
Regionalliga Mitte auf. Die Zahl der absteigenden Vereine ergibt sich, wenn nach
Durchführung des Auf- und Abstieges aus der unteren bzw. oberen Leistungsstufe die
festgesetzte Vereinszahl von sechzehn erreicht wird.
b) Vorgangsweisen bei Verzicht, Ausscheiden eines Vereines oder anderen in den KFVRichtlinien
nicht geregelten Fällen richten sich nach den Bestimmungen der Regionalliga
Mitte.

Lt. Kleine Zeitung/Hr. A., Tilly vom 31.10. sollte es vorr.,wenn nicht alle Spiele der RL im Herbst absolviert werden (jeder gegen Jeden mind.1x) keinen Absteiger aus der RL Mitte geben, wohl aber 3 Aufsteiger aus den Ligen KTN STMK OÖ – eventuell sogar dann mehr Vereine als Übergangsregelung angedacht..

Kärntner Liga: 16 Mannschaften

Der Meister steigt in die Regionalliga Mitte auf. (dzt.Treibach)

Die Zahl der absteigenden Vereine ergibt sich nach Durchführung des Auf- und Abstieges aus der unteren bzw. oberen Leistungsstufe, wobei die festgesetzte Vereinszahl von 16 zu erreichen ist. Der
letztplatzierte Verein steigt auf alle Fälle in die Unterliga ab(derzeit Ma.Saal) , auch wenn dadurch die Zahl 16 nicht erreicht wird. Steigt kein oder nur ein Verein aus der Regionalliga Mitte in die Kärntner Liga ab, so steigen aus der Kärntner Liga zwei Vereine in die Unterliga ab.(Ma. Saal und Lendorf dzt.) Bei zwei Absteigern aus der Regionalliga steigen drei Vereine in die Unterliga ab. Bei jedem zusätzlichen Absteiger aus der Regionalliga Mitte in die Kärntner Liga erhöht sich die Zahl der Absteiger aus der Kärntner Liga in die Unterliga um einen zusätzlichen Verein.

Unterliga: 30 Mannschaften, zwei Gruppen (Ost 16 und West 14 Mannschaften)

Die beiden Gruppensieger der Unterliga steigen in die Kärntner Liga auf.(dzt. Nußdorf und der  ASK Klgft.)

Steigt von der Regionalliga kein Verein in die Kärntner Liga ab, so wird durch zwei
Aufstiegsrelegationsspiele zwischen den beiden zweitplatzierten Vereinen der beiden Unterligen (derzeit Admira Villach und St.Andrä) ein zusätzlicher dritter Aufsteiger in die Kärntner Liga ermittelt. Heimrecht im 1.Relegationsspiel hat der Verein der Unterliga West.

Steigen ein, zwei oder drei Vereine aus der Regionalliga in die Kärntner Liga ab, so steigt kein zweitplatzierter Verein der beiden Unterligen in die Kärntner Liga auf.
Bei keinem oder einem Absteiger aus der Regionalliga steigen insgesamt vier Vereine in die 1. Klasse ab. 

Aus der Gruppe West steigt der Letztplatzierte ab(dzt.Seeboden) , aus der Gruppe Ost steigen die zwei Letztplatzierten ab. (dzt. Gurnitz und St.Michael/L.)

Der 13 te der Gruppe West (dzt. Lind) und der 14te der Gruppe
Ost (dzt.Gallizien) spielen in zwei Relegationsspielen den vierten Absteiger aus.
Ab zwei Absteigern aus der Regionalliga steigen insgesamt fünf Vereine in die 1.Klasse ab
und es entfällt die Relegation. Es steigen aus der Gruppe West zwei Vereine ab. Aus der
Gruppe Ost steigen drei Vereine ab.

1. Klasse: 58 Mannschaften, vier Gruppen: 3 x 14 und 1 x 16 Vereine.

Der Meister jeder Gruppe steigt in die Unterliga auf. (dzt. Dölsach , VSV,  Kappel, Mittlern)

Zusätzlich steigen so viel zweitplatzierte Vereine in die Unterliga auf, dass unter Wahrung der Absteiger aus der Unterliga in die 1. Klasse und der Absteiger aus der Kärntner Liga in der Unterliga die Anzahl von 30 Vereinen gegeben ist.

Bei keinem Absteiger aus der Regionalliga spielen die vier zweitplatzierten Vereine jeder Gruppe eine Relegation um einen zusätzlichen Aufstiegsplatz. Die Spielpaarungen werden gelost.(dzt. Penk, Rothenthurn, Reichenau und Lavamünd)

Die Letztplatzierten jeder Gruppe steigen in die 2. Klasse ab. (dzt. Tristach, Stockenboi , Glanegg und Kühnsdorf)

Bei keinem Absteiger aus der Regionalliga steigt der Vorletzte der 16er-Gruppe zusätzlich ab. (dzt. Klopeinersee) 

Zusätzlich steigen so viel Mannschaften ab, dass die Anzahl von 58 Mannschaften in der
1. Klasse gegeben ist (abhängig von den Absteigern der RL und unter Einbeziehung der
sechs Aufsteiger der 2.Klasse).

Folgende Vorgangsweise wird festgelegt:
Bei einem Absteiger aus der Regionalliga steigen insgesamt sechs Vereine in die 2.
Klasse ab. Die drei Vorletzten der 14er-Gruppen und der Drittletzte der 16er-Gruppe
spielen in jeweils zwei Relegationsspielen (Hin- und Rückspiel) um den Verbleib in der
1.Klasse. Die Verlierer dieser beiden Spielpaarungen spielen in jeweils zwei
Relegationsspielen (Hin- und Rückspiel) den zusätzlichen sechsten Abstiegsplatz aus. Der
Verlierer steigt somit zusätzlich in die 2.Klasse ab. Die Paarungen und das Platzrecht
werden vom KFV gelost.
Bei zwei Absteigern aus der Regionalliga steigen insgesamt sieben Vereine in die 2.
Klasse ab. Die drei Vorletzten der 14er-Gruppen und der Drittletzte der 16er-Gruppe
spielen in jeweils zwei Relegationsspielen (Hin- und Rückspiel) um den Verbleib in der
1.Klasse. Die beiden Verlierer steigen beide zusätzlich in die 2.Klasse ab. Die Paarungen
und das Platzrecht werden vom KFV gelost.

2. Klasse: 53 Mannschaften, vier Gruppen unterschiedlicher Größe.

Insgesamt steigen sechs Mannschaften in die 1.Klasse auf. Die Meister jeder Gruppe
steigen in die 1. Klasse auf.(dzt. Spittal 1b , Bad Kleinkirchheim, St.Urban und Ma.Rojach)

Zusätzlich wird zwischen allen Zweitplatzierten (dzt. Sachsenburger Kickers, Arnoldstein Mossburg und Preitenegg) eine Relegation um zwei weitere Aufstiegsplätze ausgespielt. Die Spielpaarungen werden vom KFV gelost.

Der Vorstand ist berechtigt bis zu Beginn der Meisterschaft noch Änderungen der
Bestimmungen vorzunehmen. Dies auch für den Fall, dass in der
Meisterschaftsausschreibung bereits Bestimmungen für die neue Saison verlautbart
wurden.
In allen nicht vorhergesehenen Fällen entscheidet das Referat für Kampfmannschaften bzw. der Vorstand des KFV über Auf- und Abstieg der Vereine in den vom KFV durchgeführten Meisterschaften.

§ 6a Wertung bei Abbruch der Meisterschaft 2020/21:

  1. Sofern bis zum Ende des ersten Saisonhalbjahres -sprich: Herbstsaison 2020  (vorgezogene Frühjahrsrunden werden nicht berücksichtigt!! bzw wurden vom KFV mittlerweile ja schon abgesagt!) zumindest 90% aller Spiele aller Klassen und Gruppen (Kärntnerliga, Unterliga Ost und West, 1.Klasse A-D -und 2.Klasse A-D) absolviert sind und

ein Abbruch der Meisterschaft erfolgt, werden die bis zum Zeitpunkt des Abbruchs
absolvierten Spiele gewertet.

Dies unabhängig davon, ob bereits jeder Verein einmal
gegen jeden anderen Verein in dieser Gruppe gespielt hat.

Die Auf- und Abstiegsregelung richtet sich nach den bestehenden KFV-Bestimmungen.

2.Für die Ermittlung von zusätzlichen Auf- und Absteigern, die normalerweise in
Relegationsspielen ermittelt werden, entscheidet der bessere Quotient (Anzahl der
erreichten Punkte dividiert durch die Anzahl der absolvierten Spiele) für den Aufstieg und der schlechtere Quotient für den Abstieg.

3.Werden keine 90% der Spiele des ersten Saison-Halbjahres absolviert, wird bei Abbruch die Meisterschaft annulliert und es gibt keine Auf- und Absteiger.

4.Sofern die Meisterschaft nach dem Saison-Halbjahr fortgesetzt wird, gilt für die Wertung der Meisterschaft ebenfalls die 90%-Regelung.

Dies bedeutet, dass nun wiederum 90% aller Spiele aller Klassen und Gruppen der gesamten Meisterschaft absolviert werden müssen, damit bei Abbruch der Meisterschaft in der zweiten Saisonhälfte, die bis zum Zeitpunkt des Abbruchs absolvierten Spiele gewertet werden.

Kann die 90%-Grenze nicht  erreicht werden, wird der Tabellenstand am Ende des ersten Saison-Halbjahres (vorgezogene Frühjahrsrunden werden nicht berücksichtigt) für die Wertung bei Abbruch der Meisterschaft herangezogen. Absatz 2) kommt sinngemäß zur Anwendung.

Anm.der Red.svdpd: Hoffen wir, dass die Meisterschaft “normal” zu Ende gespielt wird und, dass die oben angeführte theoret. Reihung zum jetzigen Zeitpunkt reine Spielerei war!

Dies im Sinne der sportlichen Fairness!!! Wir wünschen unseren Lesern , dass sie gesund bleiben(über die lange Winterpause bis Mitte/Ende März   -wenns hoffentlich wieder losgeht!?

SVD Redaktion
Oktober 31, 2020