Sehr geehrte Sportfreunde!

Wie bereits gestern mitgeteilt, wurde aufgrund der jüngsten Maßnahmen der Regierung im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Corona-Virus vom Vorstand des Kärntner Fußballverbandes (KFV) beschlossen, alle noch ausstehenden Spiele der Herbstmeisterschaft abzusagen. Dies betrifft alle Mannschaften – vom Nachwuchs bis zur Kampfmannschaft.

Die mit 08.11.2021 00:00 Uhr in Kraft tretende Verschärfung der 3. COVID-19-Maßnahmenverordnung (Bundesverordnung) bringt einige Auswirkungen auf den Sport mit sich. Zur Klarstellung möchten wir die wichtigsten Regelungen darstellen:
Sportstätten (Outdoor wie Indoor-also Turnsaal!) dürfen zur Sportausübung nur mehr mit 2G (geimpft, genesen) betreten werden.
• Zusammenkünfte mit mehr als 25 TeilnehmerInnen nur mehr mit 2G.
Die Verpflichtung zum Vorweis einen gültigen 2G-Nachwieses gilt nicht für Kinder bis zum vollendenden 12. Lebensjahr.
• Ab dem vollendeten 12. Lebensjahr gilt für Kinder/Jugendliche bis 15 Jahre der Ninja-Pass als 2G-Nachweis.
• Nach Beendigung des 9. Schuljahres bedürfen Jugendliche, wie Erwachsenen, einen 2G-Nachweis.

Wir ersuchen um Kenntnisnahme und bleiben Sie gesund!

Mit sportlichen Grüßen

Mag. Hannes Krall
Kärntner Fußballverband

SVD Redaktion
November 9, 2021