Sehr geehrte Sportfreunde!

Der ÖFB hat nach einigen Anfragen Rücksprache mit den zuständigen Ministerien gehalten und es wurde mitgeteilt, dass für Trainer und Betreuer im Amateurbereich die 3G-Regel gilt.

Für alle anderen Personen gilt:
• Sportstätten (Outdoor wie Indoor) dürfen zur Sportausübung nur mehr mit 2G (geimpft, genesen) betreten werden.
• Zusammenkünfte mit mehr als 25 TeilnehmerInnen nur mehr mit 2G.
• Die Verpflichtung zum Vorweis einen gültigen 2G-Nachwieses gilt nicht für Kinder bis zum vollendenden 12. Lebensjahr.
• Ab dem vollendeten 12. Lebensjahr gilt für Kinder/Jugendliche bis 15 Jahre der Ninja-Pass als 2G-Nachweis.
• Nach Beendigung des 9. Schuljahres bedürfen Jugendliche, wie Erwachsenen, einen 2G-Nachweis.

Wir ersuchen um Kenntnisnahme und bleiben Sie gesund!

Mit sportlichen Grüßen

Mag. Hannes Krall
Kärntner Fußballverband

SVD Redaktion
November 13, 2021