die 2. Covid-19-Basismaßnahmenverordnung der Bundesregierung, welche mit Samstag, 16. April gültig ist, bringt einige Lockerungen mit sich.

Zu Detailfragen oder regionalen Besonderheiten dürfen wir weiterhin ersuchen, den Kontakt mit den lokalen Behörden herzustellen. Weiters weisen wir darauf hin, dass es sich bei dieser Information ausschließlich um die Regelungen des Bundes handelt.

Die Lockerungen wirken sich wie folgt auf den Fußball aus:

  • Auf Sportstätten gilt in geschlossenen Räumen keine Maskenpflicht mehr. 

Weiterhin gilt jedoch:

  • Der für eine Zusammenkunft Verantwortliche (Verein) hat bei Zusammenkünften mit mehr als 500 Personen ein Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen und einen Covid-19-Beauftragten zu bestellen. Das Präventionskonzept ist während der Dauer der Zusammenkunft bereitzuhalten. 

Das Muster-Präventionskonzept (als Anlage) steht in gewohnter Form auch auf www.oefb.at zur Verfügung.

Wir wünschen Euch und euren Vereinen weiterhin viel Erfolg bei der Durchführung des Trainings- und Spielbetriebes während der Frühjahresmeisterschaft.

Mit sportlichen Grüßen

 

Gerhard Milletich
ÖFB Präsident
SVD Redaktion
April 15, 2022