Die 4. Novelle zur 4. Covid-19-Maßnahmenverordnung bringt auf Bundesebene einige Erleichterungen mit sich, die auch den Fußball betreffen. Die Änderungen gelten mit 12. Februar. Zu Detailfragen oder regionalen Besonderheiten dürfen wir weiterhin ersuchen, den Kontakt mit den lokalen Behörden herzustellen.

 

Die Änderungen/Lockerungen betreffen nachfolgende Bereiche:

  • Die Teilnehmerhöchstgrenzen bei der Sportausübung und Zusammenkünften/Veranstaltungen entfallen. Dies gilt sowohl bei Zusammenkünften ohne als auch bei Zusammenkünften mit ausschließlich zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen (weiterhin 2G und ab 51 Personen Anzeige- bzw. ab 251 Personen Bewilligungspflicht).
  • Bei Veranstaltungen ohne ausschließlich zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze mit über 50 Personen gilt ein Konsumationsverbot (d.h. kein Ausschank von Speisen und Getränken).
  • Die Kontaktdatenerhebung entfällt, sofern bei einer Zusammenkunft durchgehend Masken von allen Teilnehmern (z.B. Zuschauer) getragen werden. Outdoor ist das Tragen von Masken aber wie bisher verpflichtend, sofern der Mindestabstand von 2m zu haushaltsfremden Personen nicht eingehalten werden kann.

 

Hinsichtlich der weiteren in Geltung stehenden Regelungen dürfen wir auf unsere Aussendung vom 5. Februar verweisen. (Abrufbar unter https://www.oefb.at/oefb/News/Update-Covid-19-Regeln-mit-5-Februar-2022/)

 

Wir haben die Änderungen bereits in das Muster-Präventionskonzept eingearbeitet, dieses ist wie gewohnt auch auf www.oefb.at abrufbar.

 

Aktuelles Muster-Präventionskonzept

SVD Redaktion
Feber 13, 2022