die 2. Covid-19-Basismaßnahmenverordnung der Bundesregierung, welche mit Samstag, 16. April gültig ist, bringt einige Lockerungen mit sich. Zu Detailfragen oder regionalen Besonderheiten dürfen wir weiterhin ersuchen, den Kontakt mit den lokalen Behörden herzustellen. Weiters weisen wir darauf hin, dass es sich bei dieser Information ausschließlich um die Regelungen des Bundes handelt. Die Lockerungen wirken sich wie folgt auf den Fußball…